Kalkulation

Stundenverrechnungssatz im Handwerk berechnen

Stundenverrechnungssatz berechnen: Formel in drei Schritten, durchgerechnetes Beispiel mit Gemeinkosten und Gewinn, typische Fehler und Prüfungsbezug Teil III.

Aktualisiert 2026-07-14 · Werkstatt-Ratgeber Redaktion

Ohne einen korrekt kalkulierten Stundenverrechnungssatz arbeitest du für lau — auch wenn die Auftragsbücher voll sind. Genau deshalb ist die Stundensatzkalkulation eine der häufigsten Rechenaufgaben in Teil III der Meisterprüfung. Hier bekommst du die Formel, ein komplett durchgerechnetes Beispiel und die Fehler, die in der Praxis und in der Prüfung am häufigsten passieren.

Die Formel: drei Stufen zum Stundenverrechnungssatz

Der Stundenverrechnungssatz entsteht in drei klar getrennten Schritten. Wer die Reihenfolge durcheinanderbringt, verrechnet sich garantiert.

  1. Selbstkosten-Stundensatz = (Personalkosten + anteilige Gemeinkosten) ÷ produktive Stunden
  2. Netto-Stundensatz = Selbstkosten-Stundensatz + Gewinnaufschlag
  3. Brutto-Stundensatz = Netto-Stundensatz + Umsatzsteuer (19 %)

Der Selbstkosten-Stundensatz deckt nur die reinen Kosten — kein Cent Gewinn ist enthalten. Erst der Netto-Stundensatz sichert dir eine Marge. Und nur der Brutto-Stundensatz ist der Preis, den der Kunde am Ende auf der Rechnung sieht. In Prüfung wie Praxis wird oft genau nach einer dieser drei Stufen einzeln gefragt — du solltest also nicht nur das Endergebnis draufhaben, sondern jeden Zwischenschritt sauber benennen können.

Durchgerechnetes Beispiel

Nimm einen Gesellen mit folgenden Werten:

Position Wert
Produktive Stunden pro Jahr 1.700 Std.
Personalkosten (inkl. AG-Anteile) 45.000 €
Anteilige Gemeinkosten 18.000 €
Gesamtkosten 63.000 €

Schritt 1 — Selbstkosten-Stundensatz:
63.000 € ÷ 1.700 Std. = 37,06 €/Std.

Schritt 2 — Netto-Stundensatz (Gewinnaufschlag 15 %):
37,06 € + (37,06 € × 0,15) = 37,06 € + 5,56 € = 42,62 €/Std.

Schritt 3 — Brutto-Stundensatz (USt 19 %):
42,62 € + (42,62 € × 0,19) = 42,62 € + 8,10 € = 50,72 €/Std.

Dieser Betrag — 50,72 €/Std. — ist der Preis, den du dem Kunden für eine Arbeitsstunde dieses Mitarbeiters berechnen musst, damit Kosten, Gewinn und Steuer gedeckt sind. Rechnest du stattdessen mit den vollen ca. 2.080 Jahresstunden statt den realistischen 1.700 produktiven Stunden, sinkt dein Stundensatz künstlich um rund 15 % — und du deckst deine Kosten am Jahresende nicht.

Wenn du magst, kannst du diese Rechnung unten mit deinen eigenen Zahlen durchspielen — der Rechner übernimmt alle drei Schritte automatisch und zeigt dir sofort, wo dein Betrieb steht.

Was gehört in die Gemeinkosten?

Die Gemeinkosten sind der Posten, an dem die meisten Kalkulationen scheitern — nicht weil er kompliziert ist, sondern weil er unvollständig angesetzt wird. Zu den Gemeinkosten zählen typischerweise:

  • Raumkosten: Miete oder Pacht für Werkstatt, Lager, Büro
  • Fuhrpark: Leasingraten, Kraftstoff, Wartung, Versicherung der Firmenfahrzeuge
  • Werkzeug und Maschinen: Anschaffung (über AfA verteilt), Reparaturen, Ersatzteile
  • Verwaltung: Büromaterial, Software, Buchhaltung, Steuerberater
  • Versicherungen und Beiträge: Betriebshaftpflicht, Berufsgenossenschaft, Kammerbeitrag
  • Zinsen für Betriebsmittel- oder Investitionskredite
  • Marketing und Akquise

Diese Summe wird anschließend auf die Mitarbeiter verteilt — meist pro Kopf oder im Verhältnis zu den produktiven Stunden. Wichtig für die Prüfung: Gemeinkosten sind nicht nur „das, was übrig bleibt", sondern eine eigenständige Position, die aus der Buchhaltung (GuV, Kostenstellenrechnung) ermittelt wird.

Warum genau 1.700 produktive Stunden?

Die Zahl 1.700 fällt nicht vom Himmel, sondern ergibt sich aus einer Abzugsrechnung von den vollen Jahresarbeitsstunden:

Position Abzug
Kalendertage abzüglich Wochenenden ca. 260 Arbeitstage
Feiertage – ca. 10 Tage
Urlaub – ca. 30 Tage
Krankheit (Durchschnitt) – ca. 10 Tage
Fortbildung, Rüst- und Wegezeiten – Rest
Verbleibende produktive Tage ≈ 210 Tage

Bei einer 8-Stunden-Arbeitszeit ergeben rund 210 produktive Tage die bekannten ca. 1.700 Stunden. Diese Zahl variiert je nach Betrieb und Tarifgebiet leicht, ist aber ein solider Richtwert — sowohl für die eigene Kalkulation als auch für Prüfungsaufgaben, in denen sie oft ohne weitere Herleitung vorausgesetzt wird.

Typische Fehler bei der Berechnung

  • Produktive Stunden überschätzt. 2.080 Jahresstunden sind die reine Sollarbeitszeit. Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Rüst- und Wegezeiten ziehen davon in der Praxis üblicherweise 300–400 Stunden ab — realistisch bleiben rund 1.700 Stunden.
  • Gemeinkosten vergessen oder unterschätzt. Miete, Fuhrpark, Verwaltung, Werkzeug, Versicherungen — wer nur die reinen Lohnkosten ansetzt, kalkuliert strukturell zu niedrig.
  • Reihenfolge vertauscht. USt zuerst und Gewinn danach draufrechnen (oder umgekehrt aus dem Bruttosatz rückwärts den Gewinn ausrechnen) führt zu falschen Zwischenwerten — die Prüfung bewertet oft auch den Rechenweg, nicht nur das Endergebnis.
  • Stundenlohn mit Stundenverrechnungssatz verwechselt. Der ausgezahlte Lohn ist nur ein Baustein der Personalkosten, nicht der fertige Verrechnungssatz.
  • Fester Gewinnaufschlag ohne Marktcheck. Ein pauschaler Prozentsatz aus dem letzten Jahr passt nicht automatisch zu gestiegenen Material- und Energiekosten — der Aufschlag sollte regelmäßig überprüft werden.

Prüfungsbezug: Teil III

Die Stundensatzkalkulation gehört in Teil III (Handlungsfeld Wettbewerbsfähigkeit) zu den Standardaufgaben — meist eng verzahnt mit Zuschlagskalkulation, Deckungsbeitragsrechnung oder Break-even-Analyse in derselben Prüfungsaufgabe. Typisch ist, dass dir einzelne Positionen vorgegeben werden (z. B. Personalkosten und produktive Stunden) und du daraus schrittweise Selbstkosten-, Netto- und Brutto-Stundensatz herleiten musst — teils auch rückwärts, etwa wenn ein Zielpreis vorgegeben ist und du den maximal möglichen Gewinnaufschlag ermitteln sollst.

Häufig baut die Aufgabe direkt auf dem Stundenverrechnungssatz auf: Im nächsten Teilschritt sollst du daraus über die Zuschlagskalkulation den Angebotspreis für ein konkretes Projekt ableiten, oder umgekehrt aus einem am Markt durchsetzbaren Preis zurückrechnen, welcher Gewinnaufschlag überhaupt noch möglich ist. Ohne den sicheren Grundrechenweg aus diesem Artikel kippt dann die ganze Folgeaufgabe.

Wer den Rechenweg nur einmal gelesen statt mehrfach mit unterschiedlichen Zahlen durchgerechnet hat, gerät hier leicht unter Zeitdruck. Im Meister-Trainer kannst du genau diesen Aufgabentyp interaktiv üben: Rechenaufgaben mit wechselnden Werten, Schritt-für-Schritt-Lösung und Erklärung zu jedem Zwischenergebnis — die kostenlose Demo zum Modul Kalkulation kannst du ohne Anmeldung testen. Wer lieber unterwegs wiederholt, findet den gleichen Stoff auch im Hörbuch zum Nachhören.

Unser Bestehens-Versprechen: Wenn du deinen gekauften Teil trotz Nutzung des Trainers auch nach drei Versuchen nicht bestehst, geben wir dir dein Geld zurück (Bedingungen auf der Startseite). Keine Erfolgsgarantie — aber ein klares Bekenntnis, dass wir auf dich wetten.

Auf den Punkt

Der Stundenverrechnungssatz ist keine Bauchgefühl-Zahl, sondern das Ergebnis von drei sauber getrennten Rechenschritten: Selbstkosten, Gewinnaufschlag, Umsatzsteuer. Wer realistische produktive Stunden ansetzt, seine Gemeinkosten vollständig einrechnet und die Reihenfolge der Schritte beherrscht, kalkuliert nicht nur prüfungssicher, sondern auch betriebswirtschaftlich richtig — jeden Tag, nicht nur am Prüfungstermin.

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