Recht & Personal · Folge 1 von 6

Kündigung im Handwerk einfach erklärt: Fristen, Sozialauswahl, Schriftform

Wenn du als Meister einen Gesellen einstellst oder dich von einem Mitarbeiter trennen musst, entscheidet nicht dein Bauchgefühl.

Titelbild: Arbeitsvertrag & Kündigung

Dieses Video erscheint am 15.11. auf YouTube. Das Transkript kannst du schon jetzt lesen.

Kapitel

  1. 0:07 Worum geht es
  2. 0:39 Die Regel dazu
  3. 0:57 Nachweisgesetz
  4. 1:44 Kündigungsfristen
  5. 2:24 Wichtig
  6. 3:01 Sozialauswahl
  7. 3:33 Prüfungs-Merksatz

Transkript

Wenn du als Meister einen Gesellen einstellst oder dich von einem Mitarbeiter trennen musst, entscheidet nicht dein Bauchgefühl, sondern eine genaue rechtliche Reihenfolge — und wer die nicht kennt, zahlt drauf oder verliert vor Gericht.

Stell dir das Arbeitsrecht wie eine Treppe mit acht Stufen vor: EU-Recht, Grundgesetz, Gesetze wie BGB und Kündigungsschutzgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, dein Arbeitsvertrag, die betriebliche Übung — was du regelmäßig wiederholst, wird zum Anspruch —, und ganz unten dein Weisungsrecht, das Direktionsrecht.

Die Regel dazu

Eine niedrigere Stufe gilt nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist als die höhere — das Günstigkeitsprinzip, ein Prüfungsklassiker.

Beim Arbeitsvertrag selbst wird's konkret. Seit der Reform zweitausendzweiundzwanzig gelten gestaffelte Fristen:

Nachweisgesetz

Die Kernangaben — Namen und Anschrift, Entgelt und Arbeitszeit — musst du deinem neuen Mitarbeiter schon am ersten Arbeitstag schriftlich aushändigen. Weitere Angaben wie Beginn des Arbeitsverhältnisses — bei Befristung mit Sachgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz —, Arbeitsort, bei euch reicht ein Hinweis auf wechselnde Baustellen, und Tätigkeit folgen bis zum siebten Kalendertag; der Rest wie Urlaubsdauer, gesetzlich mindestens vierundzwanzig Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, Kündigungsfristen und Hinweis auf Tarifverträge binnen eines Monats. Das steht im Nachweisgesetz, Paragraph 2 — Verstoß kostet bis zu zweitausend Euro Bußgeld pro Fall.

Kündigungsfristen

Beim Kündigen zählt die Betriebszugehörigkeit. In der Probezeit, bis sechs Monate, sind es zwei Wochen, jederzeit kündbar. Danach beginnt die Grundfrist: vier Wochen zum Fünfzehnten oder Monatsende — die Zahl solltest du im Kopf haben. Von da an wächst die Frist in festen Stufen, nicht gleichmäßig mit jedem Jahr, sondern an bestimmten Schwellen der Betriebszugehörigkeit. Nimm einen Gesellen, der sechs Jahre bei dir arbeitet: der fällt in die Stufe ab fünf Jahren, und da sind es schon zwei Monate zum Monatsende — bis zu sieben Monaten ab zwanzig Jahren.

Wichtig

Wichtig: die ordentliche Kündigung braucht immer Schriftform, Paragraph 623 BGB. E-Mail oder WhatsApp reicht nicht, auch nicht mündlich am Bau.

Sobald du mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigst und nach sechs Monaten Wartezeit, greift der Kündigungsschutz. Dann brauchst du einen von drei Gründen: personenbedingt, etwa Langzeitkrankheit oder verlorene Fahrerlaubnis, verhaltensbedingt, etwa wiederholte Unpünktlichkeit — vorher musst du abmahnen —, oder betriebsbedingt bei wegbrechenden Aufträgen.

Sozialauswahl

Bei Betriebsbedingtem brauchst du zusätzlich eine Sozialauswahl nach vier Kriterien: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung.

Nur im echten Notfall darfst du fristlos kündigen, Paragraph 626 BGB — bei Diebstahl, Tätlichkeit oder Betrug bei der Zeiterfassung. Dafür hast du nur zwei Wochen ab dem Moment, in dem du davon erfährst. Verpasst du die Frist, ist die fristlose Kündigung hinfällig.

Prüfungs-Merksatz

Merk dir für die Prüfung: Grundfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder Monatsende, die Staffel wächst mit der Betriebszugehörigkeit, und ohne Schriftform ist jede ordentliche Kündigung nichtig.

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