Recht & Personal · Folge 2 von 6

Der Werkvertrag einfach erklärt: Abnahme, Vergütung, Kündigung durch den Kunden

Jeden Tag schließt du als Handwerksmeister Verträge, oft ohne es zu merken, und genau hier entscheidet sich in der Prüfung wie im echten Leben.

Titelbild: BGB-Vertragsrecht — der Werkvertrag

Dieses Video erscheint am 19.11. auf YouTube. Das Transkript kannst du schon jetzt lesen.

Kapitel

  1. 0:06 Worum geht es
  2. 0:33 Was zählt
  3. 0:49 Praktisch
  4. 1:11 Mit der Abnahme
  5. 1:35 Wenn der Kunde aussteigt
  6. 1:58 Rechenbeispiel · Kündigung
  7. 2:15 Merke
  8. 2:50 Prüfungs-Merksatz

Transkript

Jeden Tag schließt du als Handwerksmeister Verträge, oft ohne es zu merken, und genau hier entscheidet sich in der Prüfung wie im echten Leben, ob du am Ende dein Geld siehst oder nicht. Reden wir über den Werkvertrag, das Herzstück deines Alltagsgeschäfts.

Der Werkvertrag ist in den Paragraphen 631 und folgende BGB geregelt, und er unterscheidet sich von fast allem, was du sonst so vereinbarst, durch eine einzige Sache: Du schuldest deinem Kunden keinen Versuch, sondern einen Erfolg.

Was zählt

Das fertige Werk. Ob das eine reparierte Heizung ist, ein verlegter Boden oder eine neue Elektroinstallation, spielt keine Rolle. Wichtig ist: Erst wenn das Werk fertig und mangelfrei ist, hast du deine Pflicht erfüllt.

Praktisch

Und noch etwas Praktisches: Ein Werkvertrag muss nicht schriftlich sein. Ein mündliches "Machen Sie das mal" am Telefon reicht schon, um dich rechtlich zu binden.

Der Dreh- und Angelpunkt in diesem ganzen Konstrukt ist die Abnahme, geregelt in Paragraph 640 BGB. Mit der Abnahme passieren gleich drei Dinge auf einen Schlag.

Mit der Abnahme

Erstens beginnt ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist zu laufen, bei Bauwerken fünf Jahre, sonst meist zwei. Zweitens geht das Risiko, etwa bei zufälligem Untergang des Werks, auf den Besteller über. Und drittens wird erst jetzt deine Vergütung fällig. Nicht bei Auftragserteilung, nicht bei Rechnungsstellung, sondern bei der Abnahme.

Wenn der Kunde aussteigt

Was aber, wenn der Kunde mittendrin aussteigt? Paragraph 648 BGB erlaubt dem Besteller, jederzeit zu kündigen, sogar ohne Grund. Für dich als Unternehmer heißt das aber nicht, dass du leer ausgehst. Du behältst deinen vollen Vergütungsanspruch, musst dir nur die Aufwendungen abziehen lassen, die du dir durch die Nichtausführung ersparst.

Rechenbeispiel · Kündigung

Stell dir vor, du hast einen Auftrag über zehntausend Euro, bist zur Hälfte fertig, und der Kunde kündigt. Wenn du dadurch dreitausend Euro an Material und Lohn einsparst, weil der Rest nicht mehr gebraucht wird, bekommst du trotzdem siebentausend Euro.

Merke

Der Vertrag schützt also deinen wirtschaftlichen Erfolg, nicht nur die geleistete Arbeit.

Zur Einordnung: Der Kaufvertrag nach Paragraph 433 und folgende schuldet nur Übergabe und Eigentum, etwa beim Materialeinkauf, mit zwei Jahren Gewährleistung. Der Dienstvertrag nach Paragraph 611 und folgende schuldet nur die Tätigkeit selbst, ganz ohne Gewährleistung, weil kein Erfolg versprochen wird. Nur beim Werkvertrag zählt am Ende ausschließlich das Ergebnis.

Prüfungs-Merksatz

Merk dir für die Prüfung diesen einen Satz: Die Abnahme ist der Moment, an dem Gewährleistungsfrist, Gefahrübergang und Fälligkeit gemeinsam starten. Fragt die Prüfung, wann die Gewährleistung beginnt, lautet die Antwort immer: mit der Abnahme, nicht mit Auftrag oder Rechnung.

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