AEVO kompakt — Ausbildung durchführen · Folge 3 von 6

Probezeit in der Ausbildung einfach erklärt: 1 bis 4 Monate, § 20 BBiG, Kündigung danach

Acht Monate ist der Azubi im Betrieb, die Leistung passt einfach nicht, und du willst ihm mit vier Wochen Frist kündigen.

Titelbild: Probezeit gestalten & erste Wochen

Dieses Video erscheint am 25.11. auf YouTube. Das Transkript kannst du schon jetzt lesen.

Kapitel

  1. 0:08 Der Prüfungsfehler
  2. 0:27 Die Probezeit
  3. 0:50 Danach ändert sich die Lage
  4. 1:15 Der einzige Weg
  5. 1:35 Jetzt kommt es auf dich an
  6. 2:05 Die ersten Wochen
  7. 2:34 Prüfungs-Merksatz

Transkript

Acht Monate ist der Azubi im Betrieb, die Leistung passt einfach nicht, und du willst ihm mit vier Wochen Frist kündigen.

Der Prüfungsfehler

Genau an diesem Punkt scheitern viele Ausbildende in der Prüfung und in der Praxis, denn dieser Weg ist nach der Probezeit versperrt. Deshalb ist die Probezeit das wichtigste Zeitfenster der ganzen Ausbildung, und du solltest genau wissen, wie sie funktioniert.

Die Probezeit

Die Probezeit dauert zwischen einem und vier Monaten, geregelt in Paragraph zwanzig BBiG. In dieser Zeit kann jede Seite jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne einen Grund nennen zu müssen, das steht in Paragraph zweiundzwanzig BBiG. Das ist bewusst so offen gehalten, denn beide Seiten sollen in Ruhe prüfen können, ob es wirklich passt.

Danach ändert sich die Lage

Danach ändert sich die Lage grundlegend. Der Azubi kann nach der Probezeit noch kündigen, mit vier Wochen Frist, aber nur, wenn er die Berufsausbildung ganz aufgibt oder einen anderen Beruf erlernen möchte. Der Betrieb dagegen hat diese Möglichkeit gar nicht mehr. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Ausbildenden komplett ausgeschlossen, es bleibt nur die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, nach Paragraph zweiundzwanzig Absatz zwei Nummer eins BBiG. Und schlechte Leistungen allein sind kein wichtiger Grund in diesem Sinne, dafür braucht es in aller Regel vorher schon eine Abmahnung und ein deutliches Fehlverhalten.

Jetzt kommt es auf dich an

Genau deshalb lohnt es sich, die Probezeit aktiv zu gestalten, statt sie einfach laufen zu lassen. Ein Einarbeitungsplan für die erste Woche zeigt, was der Azubi wann lernt und wer ihn dabei begleitet. Die Arbeitsschutzunterweisung gehört an den allerersten Tag, nicht irgendwann in der ersten Woche. Die Vorstellung im Team sollte aktiv geplant sein, damit sich der Azubi von Anfang an als Teil des Betriebs fühlt und nicht als Außenseiter.

Die ersten Wochen

Und die Aufgaben steigerst du schrittweise, damit sich echte Eignung überhaupt zeigen kann, statt den Azubi wochenlang nur mit Nebenarbeiten zu beschäftigen, bei denen sich gar nichts zeigt. Ganz wichtig ist ein klärendes Zwischengespräch, deutlich vor Ablauf der Probezeit geführt, denn nur dann bleibt bei Problemen noch genug Zeit für eine bewusste Entscheidung, statt im letzten Moment hektisch reagieren zu müssen.

Prüfungs-Merksatz

Für die Prüfung merk dir also: Wer nach der Probezeit noch ordentlich kündigen will, hat die Chance schon verpasst. Nutze deshalb die Probezeit selbst aktiv. Wer die ersten Wochen strukturiert begleitet, erkennt Eignungsprobleme früh genug, um notfalls noch fristlos und ohne Angabe von Gründen zu reagieren.

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