Arbeitszeitgesetz einfach erklärt: 8, 10 und 11 Stunden, Pausen, Bereitschaft
Wie viele Stunden darfst du deine Leute am Tag arbeiten lassen, bevor du dich strafbar machst?

Dieses Video erscheint am 27.11. auf YouTube. Das Transkript kannst du schon jetzt lesen.
Kapitel
- 0:13 Der Grundsatz · § 3
- 0:35 Der Ausgleich
- 1:05 Pausen (§ 4) · Ruhezeit (§ 5)
- 1:28 Sonntag, Feiertag, Nacht
- 1:48 Für die Praxis
- 2:10 Arbeitszeit auf der Baustelle
- 2:26 Bereitschaft ≠ Rufbereitschaft
- 2:54 Tarifverträge
- 3:19 Prüfungs-Merksatz
Transkript
Wie viele Stunden darfst du deine Leute am Tag arbeiten lassen, bevor du dich strafbar machst? Genau das regelt das Arbeitszeitgesetz, und als Meister trägst du dafür die Verantwortung.
Der Grundsatz · § 3
Der Grundsatz aus Paragraph drei: Die werktägliche Arbeitszeit deiner volljährigen Mitarbeiter darf acht Stunden nicht überschreiten, und zwar von Montag bis Samstag, denn der Samstag zählt hier als Werktag. Du darfst auf bis zu zehn Stunden verlängern, im Baugewerbe mit langen Sommertagen völlig normal, aber nur, wenn sich das im Schnitt wieder ausgleicht. Konkret:
Der Ausgleich
Innerhalb von sechs Kalendermonaten oder vierundzwanzig Wochen darf die durchschnittliche Arbeitszeit acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Stell dir vor, dein Team arbeitet eine Hochphase-Woche lang an fünf Arbeitstagen täglich zehn statt acht Stunden, das sind zehn Stunden Überhang. Die musst du in den Folgewochen durch kürzere Tage wieder ausgleichen, sonst verstößt du gegen Paragraph drei.
Pausen (§ 4) · Ruhezeit (§ 5)
Dazu kommen feste Pausen aus Paragraph vier: Bei sechs bis neun Stunden Arbeitszeit stehen deinen Leuten dreißig Minuten Pause zu, bei mehr als neun Stunden sind es fünfundvierzig Minuten. Zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn müssen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen, Paragraph fünf.
Sonntag, Feiertag, Nacht
Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten, Paragraph neun lässt nur Ausnahmen für Notdienste und bestimmte Branchen zu. Nachtarbeit ist die Zeit zwischen dreiundzwanzig und sechs Uhr; wer regelmäßig nachts arbeitet, hat Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung.
Für die Praxis
Für die Praxis wichtig: Geht die tägliche Arbeitszeit über acht Stunden hinaus, muss diese Mehrarbeit nach Paragraph sechzehn Absatz zwei dokumentiert werden. Seit dem BAG-Urteil von zweitausendzweiundzwanzig reicht das nicht mehr, du musst ein System zur Arbeitszeiterfassung für die gesamte Arbeitszeit einführen.
Arbeitszeit auf der Baustelle
Auf der Baustelle gilt: Die reine Anfahrt zählt normalerweise nicht als Arbeitszeit. Fährt dein Mitarbeiter aber erst zum Betrieb und lädt dort das Werkzeug, dann zählt die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle als Arbeitszeit.
Bereitschaft ≠ Rufbereitschaft
Beim Bereitschaftsdienst muss sich dein Mitarbeiter an einem vom Betrieb bestimmten Ort bereithalten, um jederzeit loslegen zu können, und das zählt voll als Arbeitszeit, auch ohne aktive Tätigkeit. Verwechsle das nicht mit reiner Rufbereitschaft von zuhause aus, bei der nur der tatsächliche Einsatz als Arbeitszeit zählt, genau diese Unterscheidung ist ein beliebter Fallstrick in Prüfungsaufgaben.
Tarifverträge
Tarifverträge im Baugewerbe können abweichen, etwa zehn Stunden als Regelarbeitszeit bei entsprechendem Ausgleich.
Verstöße werden teuer: Ordnungswidrigkeiten nach Paragraph zweiundzwanzig kosten bis zu dreißigtausend Euro Bußgeld. Bei vorsätzlicher Gesundheitsgefährdung wird daraus nach Paragraph dreiundzwanzig eine Straftat, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Prüfungs-Merksatz
Merk dir die Zahlen acht und zehn für die werktägliche Arbeitszeit und elf für die Ruhezeit, darauf bauen fast alle Rechenaufgaben zum Arbeitszeitgesetz auf. Und denk an den Unterschied: Bereitschaftsdienst zählt voll als Arbeitszeit, Rufbereitschaft nur beim tatsächlichen Einsatz.